Die Entgelte werden ausschließlich in Verhandlungen zwischen den öffentlichen Leistungsträgern (Pflegekassen, Sozialhilfeträgern) und dem Träger festgelegt. Das Ergebnis dieser Verhandlungen, die
Vergütungsvereinbarung, kann jederzeit eingesehen werden.
Die Preisbestandteile sind:
- Entgelt für allgemeine Pflegeleistungen
- Entgelt für Unterkunft (inkl. hauswirtschaftlicher Leistungen)
- Entgelt für Verpflegung (inkl. hauswirtschaftlicher Leistungen)
- Entgelt für Investitionsaufwendung
Heimentgelte werden immer für einen bestimmten Zeitraum zwischen dem Heimträger, den Pflegekassen und den Sozialämtern vereinbart. Nach Ablauf dieses Zeitraums können die Sätze neu verhandelt
werden. Sind unsere Einkaufspreise oder die Personalkosten nachweislich gestiegen oder ist eine Steigerung absehbar, können unsere Verhandlungspartner einer Erhöhung der Entgelte zustimmen. Diese
Erhöhung muss Ihnen vier Wochen vorher angekündigt werden.