Leistungsangebot

 

 Vollstationär Pflege

 

  • Hilfe bei der Körperpflege, Ernährung, bei der Mobilität
  • soziale Betreuung
  • Unterkunft und Verpflegung
  • Zusätzliche Betreuung nach § 43b SGB XI
  • Fachärztliche Betreuung
  • Hauswirtschaftliche Versorgung
  • Täglicher Apothekenservice
  • 1 x im Monat Gottesdienst
  • Friseurservice und Fußpflege
  • Unterhaltungsveranstaltungen

 

 


Information Heimentgeld

 

Die Entgelte werden ausschließlich in Verhandlungen zwischen den öffentlichen Leistungsträgern (Pflegekassen, Sozialhilfeträgern) und dem Träger festgelegt. Das Ergebnis dieser Verhandlungen, die Vergütungsvereinbarung, kann jederzeit eingesehen werden.

Die Preisbestandteile sind:

  • Entgelt für allgemeine Pflegeleistungen
  • Entgelt für Unterkunft (inkl. hauswirtschaftlicher Leistungen)
  • Entgelt für Verpflegung (inkl. hauswirtschaftlicher Leistungen)
  • Entgelt für Investitionsaufwendung

Heimentgelte werden immer für einen bestimmten Zeitraum zwischen dem Heimträger, den Pflegekassen und den Sozialämtern vereinbart. Nach Ablauf dieses Zeitraums können die Sätze neu verhandelt werden. Sind unsere Einkaufspreise oder die Personalkosten nachweislich gestiegen oder ist eine Steigerung absehbar, können unsere Verhandlungspartner einer Erhöhung der Entgelte zustimmen. Diese Erhöhung muss Ihnen vier Wochen vorher angekündigt werden.